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Lexikon - Private Rentenversicherung

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Private Rentenversicherung

Die Private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung. Der große Vorteil: die lebenslange Zahlung - egal wie alt man wird - egal ob das eingezahlte Kapital rein rechnerisch schon verbraucht ist. Im Todesfall der versicherten Person, erhalten die Bezugsberechtigten die bis dahin eingezahlten Prämien und deren Gewinnanteile, wenn keine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde. Es gibt zwei grundsätzliche Varianten:

  • Die aufgeschobene Rentenversicherung, hier sammelt ein jüngerer Mensch jahrelange Beitragszahlungen in einem reinen Sparvertrag an, die dann zu einem späteren Zeitpunkt, etwa mit 60 Jahren nach und nach verrentet werden
  • Die sogenannte Sofortrente ist eine Rentenversicherung, die sofort nach einer Einmalzahlung (Geld aus einer Kapitallebensversicherung, Sparplan usw.), in Kraft tritt und dann unmittelbar verrentet wird.


siehe: Riester-Rente, Rürup-Rente

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